Birgit Hüning

Infos zur Immobilienbewertung

In der Immobilienbewertung werden viele Fachbegriffe verwendet, die ich hier auszugsweise näher erläutere. Die Infos zur Immobilienbewertung tragen dazu bei, dass Prozesse und Grundlagen der Wertermittlung transparent dargestellt werden.

Als Architektin und zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (EIPOSCERT) verbinde ich eine marktgerechte Wertermittlung mit fundierter bautechnischer Analyse. Ich erstelle rechtssichere Verkehrswertgutachten streng nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) für private, gerichtliche und behördliche Zwecke.

Verkehrswert gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verkehrswert (=Marktwert) beschreibt den Preis, den eine Immobilien zu einem bestimmten Wertermittlungsstichtag unter normalen Bedingungen voraussichtlich erzielen kann.
Dabei werden rechtliche Rahmenbedingungen, tatsächliche Eigenschaften, der Zustand der Immobilie sowie die Lage des Grundstücks berücksichtigt.
Persönliche oder ungewöhnliche Umstände bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt.

Ich erstelle Verkehrswertgutachten, die vor Gericht verwendet werden können. Versicherungen, Finanzämter oder sonstige Behörden erkennen ausschließlich Verkehrswertgutachten an. Das Verkehrswertgutachten ist für jeden nachvollziehbar und ausführlich begründet, um Angriffsflächen zu verhindern. Objektfotos, Berechnungen sowie amtliche Dokumente sind dem Verkehrswertgutachten (Wertgutachten / Vollgutachten ) angehängt und kann je nach Objekt und Bewertungsanlass aus ca. 60 bis 120 Seiten bestehen.

Wertermittlungsstichtag

Der Wertermittlungsstichtag ist in § 2 Abs. 4 ImmoWertV definiert.
Bei dem Wertermittlungsstichtag handelt es sich um einen konkreten Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht unter Berücksichtigung der maßgeblichen Marktverhältnisse wie z.B. Angebot und Nachfrage, Zinsen etc.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Bodenrichtwertgrundstücks. Das Bodenrichtwertgrundstück hat bestimmte festgelegte Eigenschaften wie Größe, Anzahl der Vollgeschosse, Art der Bebauung etc.
Das zu bewertende Grundstück sollte den Eigenschaften des Bodenrichtwertgrundstücks entsprechen. Bei Abweichungen muss eine objektspezifische Anpassung des Bodenrichtwertes durch Umrechnungskoeffizienten vorgenommen werden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte veröffentlicht sowohl die Bodenrichtwerte als auch die Umrechnungskoeffizienten.
Alternativ ermittelt die Sachverständige den Bodenwert auch über Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung.

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung führt der örtliche Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Hierfür übermittelt der Notar jeden Vertrag, der den Eigentumswechsel eines bebauten oder unbebauten Grundstücks beinhaltet, an den örtlichen Gutachterausschuss. Der Gutachterausschuss holt zu den übermittelten Verträgen weitere Informationen ein und wertet diese aus.
Berechtigte Personen können Auszüge aus der Kaufpreissammlung einholen, z.B. Sachverständige im Rahmen einer Immobilienbewertung.

Aus den übermittelten Kaufverträgen und den zusätzlichen Informationen werden die für die Immobilienbewertung erforderlichen Daten wie z.B. Liegenschaftszinssatz, Sachwertfaktoren, Gebäudefaktoren, Umrechnungskoeffizienten etc. vom Gutachterausschuss abgeleitet und im Immobilienmarktbericht bzw. Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren wird in den §§ 24 bis 26 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben. Es gibt das direkte und das indirekte Vergleichswertverfahren.

Direktes Vergleichswertverfahren:
Hierfür ist ein Auszug aus der Kaufpreissammlung, s.o. benötigt und statistisch ausgewertet.

Indirektes Vergleichswertverfahren:
Der Gutachterausschuss stellt einen Preis in €/m² Wohnfläche (Gebäudefaktor) zur Verfügung, dieser Wert wird mittels Umrechnungsfaktoren objektspezifisch angepasst.

Ertragswertverfahren

Infos zur Immobilienbewertung Ertragswertverfahren

Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszinssatz ist eine wichtige Kenngröße im Ertragswertverfahren. Vereinfacht ergibt er sich aus dem Verhältnis vom Jahresreinertrag zum Kaufpreis der Immobilie. Der Liegenschaftszinssatz ist von örtlichen den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte zur Verfügung zu stellen und von der Sachverständigen gegebenenfalls an das Bewertungsobjekt angepasst. Der Liegenschaftszinssatz ist nicht mit dem Zinssatz für Immobilienfinanzierungen vergleichbar.
Hohe Liegenschaftszinssätze deuten auf ein höheres Risiko hin, während niedrigere Liegenschaftszinssätze eher für Wertstabilität stehen. 

Sachwertverfahren

Immobilienbewertung Ertragswertverfahren

Pachtwertverfahren

Beim Pachtwertverfahren wird der Wert einer Immobilie oder Fläche daraus abgeleitet, welche Pacht sie langfristig und realistisch einbringen kann.
Bei einem Restaurant z.B. hängt dies unter anderem von der Anzahl der Sitzplätze, der angebotenen Speisen und Getränke, der Öffnungszeiten etc. ab. Der Umsatz je Sitzplatz spielt hier also eine Rolle.
Das Pachtwertverfahren ist dem Ertragswertverfahren recht ähnlich. Ob das Pachtwertverfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Drittverwendungsmöglichkeit des Bewertungsobjekts ab.

Drittverwendungsmöglichkeit

Die Drittverwendungsmöglichkeit sagt aus, ob eine Immobilie auch von anderen Nutzern oder für einen anderen Zweck genutzt werden kann, ohne dass wesentliche Umbauten erforderlich sind.
Je flexibler ein Gebäude ist, desto einfacher lässt es sich vermieten oder verkaufen. Für die Immobilienbewertung ist das wichtig, weil eine gute Nachnutzung das Risiko senkt und den Wert beeinflussen kann. Eine Kirche z.B. lässt sich kaum ohne größeren Umbauaufwand für andere Zwecke nutzen.

Beleihungswert

Der Beleihungswert einer Immobilie ist der von Banken vorsichtig und nachhaltig angesetzte Wert, der als Grundlage für die Kreditvergabe dient. Er orientiert sich nicht an kurzfristigen Marktschwankungen, sondern an einem langfristig realistisch erzielbaren Sicherheitswert und liegt in der Regel unter dem Verkehrswert. Der Beleihungswert ist für Eigentümer, Käufer und Kreditinstitute besonders wichtig, wenn eine Immobilie finanziert oder als Sicherheit bewertet werden soll.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

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